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Erklärung zur B196 Eintragung

Die mögliche Eintragung der Schlüsselzahl B196 ist beschlossen und wurde am 20.12.2019 vom Bundesrat genehmigt und am 23.12.2019 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Die Zusammenstellung der Ausbildungsinhalte im theoretischen wie auch im praktischen Teil wurden dabei vom Gesetzgeber festgelegt.

Die vielen öffentlichen Meinungen und das Feedback dazu zeigen, dass sich der Gesetzgeber für den allgemeinen Sprachgebrauch nicht verständlich ausgedrückt hat. Die Regulatorik ist aber klar definiert.

4 Unterichtseinheiten a 90 Minuten Theorie
(entspricht 8 x 45 Minuten Theorieunterricht) sowie

5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten Praxis
(entspricht 10 x 45 Minuten Fahrunterricht)

Heißt nach Adam Ries:

9 × 90 Minuten = 810 Minuten / 60

gleich 13,5 Zeitstunden

Klartext
Der Bewerber muss mindestens


Die Ausbildung
erfolgt ausschließlich in einer Fahrschule, deren Inhaber im Besitz einer Fahrlehrerlaubnis der Klasse A nach § 17 Absatz 2 Fahrlehrergesetz ist.


Schulungsstoff:
Der Umfang der ausschließlich klassenspezifischen theoretischen Schulung beträgt mindestens 4 Unterrichtseinheiten (siehe oben) und umfasst die Inhalte der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.

Auf die fahrpraktischen Übungen entfallen mindestens 5 Unterrichtseinheiten (siehe oben). Die Ausbildung hat gemäß Anlage 3 Nummer 4 und Anlage 4 Nummer 1und 2 Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu erfolgen.

Dies MUSS von der ausbildenden Fahrschule nachgewiesen und am Ende der Ausbildung dem Bewerber bescheinigt werden.


Schulungsfahrzeug
ENDWEDER du fährst mit unserer Maschine (Schaltgetriebe) ODER du nutzt Dein eigenes Fahrzeug (z.B 125er Roller). Detaillierte Informationen dazu dann bei der Anmeldung.


Die Fahrstundenpreise
richten sich nach den normalen Preisen der Klasse A1.  Bei uns sind dies 75,- Euro pro Fahrstunde a 45 Minuten. Hinzu kommen 89 Euro Grundbetrag (Anmeldung, Theorieunterricht) sowie 28.60 Euro für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 auf dem Amt. Die Ausbildung erfolgt bei uns in gewohnt hoher Qualität. 


Seltsam aber leider wahr
Was für mich also Fahrlehrer etwas kurios und seltsam erscheint ist, dass diejenigen die vor dem 01.04.1980  den B Schein (alte Klasse 3) erworben haben, OHNE Ausbildung und OHNE Vorkenntnisse den Führerschein Klasse A1 automatisch erhalten und somit den Aufstieg auf Klasse A2 und nach zwei Jahren den Aufstieg auf A machen können.

Diejenigen die aber JETZT den A1 Schein MIT einer professionellen Ausbildung absolvieren, weder im Ausland damit fahren dürfen noch hierzulande den Aufstieg auf die nächsthöhere Motorradklasse erwerben können.  – Hier sollte der Gesetzgeber eventuell nochmal etwas nachjustieren. 🙂


Hinweis und Empfehlung
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es, je nach persönlicher Situation, deutlich wirtschaftlicher ist, Abstand von der Ausbildung B196 zu nehmen und direkt eine Ausbildung der Klasse A zu absolvieren.

  • Stop and Go
  • Gefahrbremsung aus 50 km/h
  • Schrittempo Slalom mit 5 km/h
  • schneller Slalom mit 30 km/h
  • Ausweichen aus 50 km/h ohne zu bremsen
  • Ausweichen aus 50 km/h nach bremsen auf 30 km/h
  • Kreisfahrt mit 25 km/h
  • Schritttempo 25 m Geradeaus
Vorteile
  1. kostengünstiger und
  2. schneller als eine Motorradausbildung
  3. vor allem KEINE Theorie und Praxisprüfung erforderlich
Nachteile
  1. KEIN Aufstieg nach 2 Jahren auf A2 möglich
  2. NUR in Deutschland gültig
  3. NICHT im ausländischem Urlaub nutzbar (auch kein 125 Roller)
Empfehlung unsererseits

Wenn Du über 24 Jahre jung bist, dann mach den offenen Motorradführerschein der Klasse A.

Mehr dazu hier

Themengebiete zu je 90 Minuten

  1. Fahrer/Beifahrer/Fahrzeug
  2. besonderes Verhalten beim Motorradfahren
  3. besondere Schwierigkeiten und Gefahren
  4. Fahrtechnik und Fahrphysik